Verlängerung Ihres Aufenthalts

Die Mietdauer kann, je nach Verfügbarkeit der Wohnung und Einverständnis des Vermieters vorausgesetzt, verlängert werden.
Die Verlängerung wird per Vertragszusatz geregelt.
Je nach Dauer der Verlängerung werden Sie aufgefordert, Ihr Dossier mit den entsprechenden finanziellen Garantien zu ergänzen.

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