Häufige Fragen

  • Wie Sie uns erreichen können

    Unser auf die Vermietung möblierter Wohnungen spezialisiertes Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung, um in 8 Sprachen alle Ihre Anfragen zu beantworten. Unsere Berater haben montags bis freitags von 9 Uhr bis 19 Uhr unter der +33 1 70 39 11 11 ein offenes Ohr für Sie.Kontaktieren Sie uns dank dieses Onlineformulars.

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  • Buchungsverlauf

    UWählen Sie die Wohnung, die Sie reservieren möchten. Die Symbole auf den Seiten der Wohnungen bieten einen raschen Überblick der gebotenen Serviceleistungen und der verfügbaren Ausstattung.

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  • Anzahlung

    Bei der Anzahlung handelt es sich um einen Betrag, der spätestens eine Woche nach Unterzeichnung des Vertrags durch alle Parteien an den Vermieter zu zahlen ist. Sie wird von der ersten Miete abgezogen. Im Allgemeinen wird die Anzahlung an die Agentur hinterlegt wie folgt definiert...

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  • Vermittlungsgebühren

    Unsere Vermittlungsgebühren richten sich nach der Dauer des Aufenthalts. Sie sind in den Wochenmietpreisen inbegriffen, in den Monatsmietpreisen jedoch noch nicht enthalten. Sobald der Mietvertrag vom Mieter und vom Vermieter unterzeichnet wird, ist die Vermittlungsgebühr an Lodgis zu entrichten. Sie können die Zahlung ganz einfach online über unsere gesicherte Zahlungsplattform tätigen.

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  • Gebühren und Nebenkosten

    Die Agenturgebühren werden zu 15 € m² begrenzt.Die Nebenkosten entsprechen den Dienstleistungen des Vermieters und den Dienstleistungen für die Instandhaltung des Gebäudes, ausser den in Ihrem Mietvertrag angegebenen Leistungen.

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  • Kaution

    Die Kaution wird spätestens am Tag des Einzugs an den Vermieter entrichtet. Sie dient insbesondere zur Deckung möglicher von Ihnen während Ihres Aufenthalts verursachten Schäden.Werden beim Auszug keine Mängel festgestellt, wird Ihnen die Kaution vom Vermieter innerhalb von einer Woche zurückerstattet.

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  • Besichtungen

    Kann ich eine möblierte Wohnung die ich gerne mieten möchte besichtigen? Nach der Einschätzung Ihrer Bedürfnisse, können wir 2 bis 3 Beschichtigungen von möblierte Wohnungen organisieren. Der Eigentümer oder der gesetzlicher Vertreter wird die Besichtigung der möblierten Wohnung machen.

  • Unterzeichnung des Mietvertrags

    Zur elektronischen Unterzeichnung des Mietvertrags benötigen Sie nur einen Internetanschluss!Um Sie bei diesem Schritt optimal zu betreuen, stellen wir Ihnen zur Unterzeichnung des Mietvertrages eine übersetzte Fassung desselben zur Verfügung. Wozu dient die Unterzeichnung eines Mietvertrags?

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  • Versicherung

    Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Abschluss einer Hausratversicherung (assurance multirisque habitation) verpflichtend ist.Zum Zeitpunkt des Einzugs ist dem Vermieter die Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Nachstehend finden Sie die Kontaktdaten für die Wohnungsversicherung.

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  • Einzug und Schlüsselübergabe

    Die Wohnungsschlüssel werden Ihnen bei dem mit dem Vermieter oder dessen Vertreter vereinbarten Einzugstermin, in der Regel zwischen 16 Uhr und 20 Uhr, übergeben. Wir empfehlen Ihnen, den Vermieter so früh wie möglich über Ihre voraussichtliche Ankunftszeit in Kenntnis zu setzen.

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  • Auszug

    Der Auszug erfolgt in Anwesenheit des Vermieters oder seines Vertreters zu dem mit Ihnen vereinbarten Termin, in der Regel zwischen 8 Uhr und 12 Uhr. Wir empfehlen Ihnen, den Vermieter in jedem Fall frühzeitig über den voraussichtlichen Zeitpunkt Ihrer Abreise zu informieren.

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  • Verlängerung Ihres Aufenthalts

    Die Mietdauer kann, je nach Verfügbarkeit der Wohnung und Einverständnis des Vermieters vorausgesetzt, verlängert werden. Die Verlängerung wird per Vertragszusatz geregelt. Je nach Dauer der Verlängerung werden Sie aufgefordert, Ihr Dossier mit den entsprechenden finanziellen Garantien zu ergänzen.

  • Vorzeitige Abreise

    In Ihrem Mietvertrag ist die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung vorgesehen: Sie haben die angegebene Kündigungsfrist einzuhalten. In Ihrem Mietvertrag ist keine Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung vorgesehen: Außer im Falle des ausdrücklichen Einverständnisses des Vermieters sind Sie verpflichtet, für die ursprünglich vereinbarte Aufenthaltsdauer aufzukommen.

  • Reparaturen am Mietobjekt

    Im Falle erforderlicher Reparaturen in der Wohnung, bei Ausfall oder Funktionsstörungen von Geräten, ist der Vermieter vor Beauftragung eines Handwerkers hierüber in Kenntnis zu setzen.

  • Wohngeld

    Die auf unserer Website vorgestellten Wohnungen nicht bezuschusst (HLM o.ä.). Bezüglich der Beihilfen von Seiten der französischen Wohngeldstelle (CAF) informieren Sie sich bitte direkt in deren Informationszentren.

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